Um den raschen Übergang zur Klimaneutralität zu realisieren, hat die Europäische Union einen ehrgeizigen Plan entworfen: den Europäischen Green Deal (EGD) bis 2050. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Green Deal? Wie wirkt er sich auf die Rechenzentrumsbranche in der EU aus?
Der Europäische Green Deal (EGD) und seine Auswirkungen auf Rechenzentren
Die Europäische Kommission erkennt den Klimawandel und die Umweltzerstörung als existenzielle Bedrohungen für Europa an. Mit dem europäischen Green Deal strebt sie daher danach, dass Europa bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral ist.
Ein Zwischenziel für 2030 ist eine 55-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990. Ursprünglich war eine 40-prozentige Reduktion vorgesehen. Der Green Deal zielt darauf ab, Wirtschaftswachstum von Ressourcennutzung zu entkoppeln und keine europäische Region bei diesem Wandel alleine zu lassen. Er ist keine einzelne Maßnahme, sondern umfasst eine Vielzahl von Plänen und legislativen Initiativen auf EU-Ebene.
Die Mission des European Green Deal
Die Vision des Green Deal wird weitreichende Auswirkungen auf alle Gesellschaftsbereiche sowie Branchen und Märkte in der EU haben. Die EU-Kommission identifiziert acht Dimensionen des Green Deal:
-
- Klima
- Energie
- Verkehr
- Umwelt und Ozeane
- Industrie
- Landwirtschaft
- Finanzen und regionale Entwicklung
- Forschung und Innovation
Der Weg des Green Deal in der EU
Am 11. Dezember 2019 wurde der Green Deal von der EU-Kommission verkündet und von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli 2021 vorgestellt. Für die Verabschiedung einer Richtlinie oder eines Gesetzes braucht es in der EU aber noch wesentlich mehr.
In der Europäischen Union schlägt die Kommission Gesetze vor, das Parlament und der Rat der Europäischen Union verabschieden die Gesetzgebung gemeinsam. Die drei Organe ringen dann im sogenannten Trilog, also einer Reihe formeller und informeller Gespräche und Lesungen zwischen den drei Organen, um eine endgültige Fassung.
Unterschieden wird in der EU zwischen drei verschiedenen Arten von Gesetzen:
- EU-Verordnungen (engl. Regulations)
- EU-Richtlinien (engl. Directives)
- Beschlüsse der EU (engl. Decisions)
Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, die alle EU-Mitgliedsstaaten in vollem Umfang umsetzen müssen. Der Raum für Ausnahmen und individuelle Herangehensweisen ist dadurch limitierter.
Richtlinien hingegen geben lediglich ein Ziel vor, welches erreicht werden soll. Wie der Name schon sagt, sollen sich die Länder nach diesem Ziel richten. Wie sie es allerdings erreichen, ist ihnen überlassen. Die dritte Form von Gesetzen in der EU ist der Beschluss.
Beschlüsse sind verbindlich und vor allem unmittelbar anzuwenden. Sie müssen aber, anders als bei einer Verordnung, nicht zwangsläufig auf alle Mitglieder der EU zutreffen. Ein Beschluss kann ein einzelnes Land, eine Industrie oder gar ein einzelnes Unternehmen betreffen.
„Fit for 55“ – Das Paket zum Zwischenziel 2030
Das „Fit for 55“-Paket soll Europa auf das Zwischenziel von 55 Prozent CO2-Emissionsreduktion bis 2030 vorbereiten. Es umfasst 15 Gesetzesvorschläge, darunter acht Verordnungen, sechs Richtlinien und einen Beschluss. Eine bedeutende Neuerung ist das CO2-Grenzausgleichssystem, das den CO2-intensiven Importprodukten gerecht wird. Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), das tiefgreifende Veränderungen im Rahmen des Paketes erfährt, wird auf den Verkehr und den Energiesektor ausgeweitet. Ein neu geschaffener Klima-Sozialfond (engl. Social Climate Fund) soll die negativen Auswirkungen hiervon für den Einzelnen abfedern. Mit Paketen für Luft- und Schifffahrt wird die Produktion und Nutzung von klimaneutralen Kraftstoffen gefördert. Im Straßenverkehr sollen ab 2035 nur noch CO2-emissionsfrei fahrende Autos zugelassen werden. Die Regeln für die Landwirtschaft und Nutzung von Wald und Land werden verschärft. Außerdem wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie komplett erneuert.
Auswirkungen des Green Deals auf Rechenzentren
Die Einflüsse des Green Deals auf Rechenzentren sind vielfältig und lassen sich in direkte und indirekte Aspekte unterteilen:
Indirekte Auswirkungen:
Indirekt werden Rechenzentren von steigenden Ausgaben seitens der Baustoff- und Hardware-Hersteller betroffen sein. Diese erhöhten Kosten, die durch die CO2-Bepreisung verursacht werden, werden sich auf die Rechenzentren übertragen. Ähnlich verhält es sich mit gestiegenen Lieferkosten, die durch den Einsatz nachhaltigerer Kraftstoffe bedingt sind.
Direkte Auswirkungen:
Einige Bestandteile des Green Deals betreffen Rechenzentren direkt. Die erneuerte F-Gasverordnung zielt auf die Beschränkung der Verwendung klimaschädlicher teilflourierter Kohlenwasserstoffe (HFKWs) ab, die besonders umweltschädlich sind. Dies führt dazu, dass Klimasysteme in Rechenzentren, die noch auf ältere, weniger umweltfreundliche Technologien wie Kompressionskältemaschinen setzen, schrittweise ersetzt oder angepasst werden müssen. Hierdurch leistet die Rechenzentrumsbranche ihren Beitrag zur Erreichung des 55-Prozent-Ziels.
Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) überträgt einige Ziele der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Dieses Gesetz sieht nicht nur eine Steigerung der Energieverbrauchseffizienz durch die schrittweise Senkung des Power Usage Effectiveness (PUE)-Werts vor, sondern auch eine verbesserte Wiederverwendung von Energie (Energy Reuse Factor, ERF).
Herausforderungen und Chancen:
Die Erfassung, Abfrage und Nutzung von Abwärme stellen eine bedeutende Herausforderung für die Branche dar. Obwohl es bereits Beispiele für die Verwendung von Abwärme in verschiedenen Anwendungen gibt, hat dieses Konzept in vielen Rechenzentren noch keinen breiten Anklang gefunden. Ein zentraler Aspekt der Veränderungen durch die EU-Energieeffizienzrichtlinie und das deutsche Energieeffizienzgesetz ist ein verbessertes Monitoring. Rechenzentrumsbetreiber werden dazu verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagement einzuführen. Auch die regelmäßige Messung der Power Usage Effectiveness (PUE) ist notwendig, insbesondere für Kategorie 3-Rechenzentren. Dies eröffnet vorausschauenden Betreibern Synergieeffekte.
Fazit und Zukunftsaussicht
Der genaue Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung aller Komponenten des ersten Green Deal-Teils „Fit for 55“ in EU- und deutsches Recht bleibt ungewiss. Dennoch verdeutlichen die Gesetze und Vorschläge im Rahmen des EU Green Deals, dass ein frühzeitiges Erkennen und Nutzen von Verbesserungspotenzialen von Vorteil ist. Prior1 steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für Ihr Rechenzentrum gerne zur Verfügung.