Noch immer ist nichts endgültig entschieden, aber so langsam kommt Bewegung in die Sache: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 1. März 2023 einem gegenüber dem Kommissionsentwurf aus dem letzten Jahr verschärften Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung zugestimmt. Die neue F-Gase-Verordnung tritt voraussichtlich im 3. Quartal 2023 in Kraft, sofern auch der EU-Rat zustimmt. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
Auswirkungen auf Klimatechnikbranche
Die F-Gase-Verordnung regelt die Verwendung von teilflourierten Kohlenwasserstoffen (u.a. HFKW). Diese haben ein hohes relatives Treibhauspotential. Oft wird hierfür der Begriff Global Warming Potential (GWP) verwendet. Abgesehen von einem im Vergleich zur Fassung von 2015 ambitionierteren und schnelleren Phase-down (siehe „Verschärfte F-Gase-Verordnung: Für Rechenzentren kein Problem!“) der verfügbaren Kältemittelmengen haben einige Verbote unmittelbare Auswirkungen auf die Klimabranche:
- Verbot von neuen stationären Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln ab 2025
- Verbot von steckerfertigen Raumklimageräten, Monoblock- und anderen in sich geschlossenen Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten mit F-Gasen ab 2026
- Verbot von stationären Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit < 3 kg F-Gase ab 2027
- Verbot von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen mit F-Gasen < 12 kW ab 2028
- Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12 kW und 200 kW auf Kältemittel mit einem GWP unter 750 ab 2028
- Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 200 kW ab 2028
- Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen ausgenommen Chillern ab 2024, mit einem GWP > 2500 für Wartung und Service an Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern ab 2024. Aufgearbeitete oder recycelte F-Gase können im Service bis Ende 2029 verwendet werden.
Am 3. März, zwei Tage nach der Zustimmung des Umweltausschusses, veröffentlichten Verbände der Kälteindustrie ein Infoschreiben zum geplanten Verbot von klimaschädlichen F-Gasen. Der Infobrief für Betreiber über F-Gase-Verordnung und PFAS-Verbot schlug in den sozialen Medien hohe Wellen. Die heftige Reaktion der Verbände scheint nahezulegen: Der Lobby-Einsatz der Organisationen hat sich nicht ausgezahlt.
Die nächsten Schritte
Die nächsten Schritte sind entscheidend für den Fortgang der Novellierung. Wenn der Rat bereits im April oder Mai 2023 seine Position abstimmt, können die Verhandlungen zeitnah beginnen. Doch die Frage bleibt, ob die Novellierung noch vor Ende Juni unter der laufenden schwedischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden kann. Hierbei hängt alles vom Verlauf der Verhandlungen ab. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass alle Beteiligten mit voller Hingabe und Engagement an diesem Prozess teilnehmen, um eine erfolgreiche Novellierung zu gewährleisten. Denn nur so können wir sicherstellen, dass die zukünftigen Herausforderungen unserer Gesellschaft angemessen adressiert werden und wir eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft gestalten können.