28. Januar 2022 Prior1

Was ist die F-Gas-Verordnung?

Aufgrund von hohen klimaschädlichen Wirkungen (hohes GWP) von synthetischen Kältemitteln, hat die F-Gase-Verordnung zum Ziel, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), die in großen Mengen u.a. als Kältemittel in Klimaanlagen eingesetzt werden, in der EU vom Stand des Jahres 2005 um 60 % auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 zu verringern.

Hierzu sieht die Verordnung die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen (Phase Down) an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf 21% vor.

 

Abbildung 2 – F-Gase Phase Down der EU mit Kältemitteln; Quelle: Präsentation Efficient Energy

 

Darüber hinaus soll die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase durch die weiteren Regelungsansätze, ergänzend zu der oben beschriebenen schrittweisen Beschränkung, erreicht werden:

  • Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.

Durch die oben beschriebenen Maßnahmen sollen Anreize zur Verwendung von Alternativen geschaffen werden.
Darüber hinaus ist die Folge, dass niemand die Kostenentwicklung und Verfügbarkeit am Markt für synthetische Kältemittel – auch nicht für HFO-Kältemittel – vorhersagen kann.

Auch kann niemand sagen, ob die Bestrebungen der F-Gas-Verordnung im Jahr 2030 endgültig beendet werden. Anlässlich des drängenden Handlungsdrucks bzgl. der Erreichung der Klimaziele, kursieren bereits Gerüchte zu einer Überarbeitung und Verschärfung der F-Gase-Verordnung.