Wer ist von den Änderungen der Berichtspflicht betroffen
Betroffen sind insbesondere Banken, Versicherungen, Fondsmanager, große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große nicht-kaisermarktorientierte Unternehmen unter der NFRD/CSRD-Vorgabe. Dazu kommen Investoren, Pensionskassen und Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen müssen. Auch Lieferkettenpartner können indirekt betroffen sein, wenn Unternehmen Daten zur Taxonomie-konformen Tätigkeit sammeln und melden müssen.
Warum viele Unternehmen trotzdem indirekt betroffen sind
Vorgaben von Mutterfirmen, Anforderungen für die Kreditvergabe und öffentlicher Druck von außen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-Taxonomie: Konzernvorgaben bestimmen oft die Nachhaltigkeitsziele und Berichtsprozesse, Banken und Investoren verlangen Nachweise zur Einstufung wirtschaftlicher Aktivitäten nach den EU-Kriterien für die Kreditvergabe, und regulatorischer sowie gesellschaftlicher Druck führt zu stärkerer Transparenz und Anpassungen in der Unternehmenspraxis, damit Aktivitäten als nachhaltig im Sinne der Taxonomie Verordnung gelten.
Wann sind Wirtschaftsaktivitäten taxonomiekonform?
Eine Wirtschaftstätigkeit ist nicht automatisch „grün“, nur weil sie in der Taxonomie vorkommt. Sie muss vier Bedingungen erfüllen:
- Taxonomiefähigkeit: Die Tätigkeit ist in der EU-Taxonomie überhaupt abgebildet.
- Wesentlicher Beitrag: Sie leistet einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der EU-Umweltziele.
- Do No Significant Harm: Sie darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen.
- Mindestschutz: Einhaltung sozialer Mindestschutzvorgaben, zum Beispiel OECD-Leitsätze, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Kernarbeitsnormen.
Die 6 Umweltziele
Ob es sich bei Unternehmungen um ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten handelt werden folgende Umweltziele betrachtet:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltiger Umgang mit Wasser & Meeresressourcen
- Übergang zu Kreislaufwirtschaft
- Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Zugang zum EU Taxonomie Papier (PDF-Datei)
Offizielle Dokumente, Delegierte Rechtsakte und technische Anhänge sind auf den EU-Webseiten verfügbar. Direkter Zugang zu einer zentralen Übersicht und PDFs zum Download finden sie hier:
EU Taxonomy Compass – Übersicht und Materialien (externer Link)
Beispielsweise sind die delegierten Rechtsakte und technische Anhänge hier zu finden: EU Delegierte Rechtsakte zur Taxonomie (PDF auf EUR-Lex)
„Omnibus-Richtlinie“ verändert die Berichtspflicht maßgeblich
Die Berichtspflichten wurden schrittweise eingeführt und sind mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ergänzenden Rechtsakten eng verknüpft. Kapitalmarktteilnehmer und bestimmte Unternehmen müssen ab festgelegten Stichtagen Angaben dazu machen, welcher Anteil ihrer Tätigkeiten, Umsätze, Investitionen und Ausgaben taxonomie-konform ist. Die Omnibus-Regelungen konkretisieren technische Berichtsanforderungen und Meldeformate; Unternehmen sollten prüfen, welche Referenzperioden und Offenlegungsstufen für sie gelten und entsprechende Datenprozesse implementieren. Hier erfahren sie alle Details zu der Omnibus-Richtlinie.
FAQ
- Was bedeutet „Do No Significant Harm“ bzw. „DNSH“?
- Es bedeutet, dass eine als nachhaltig eingestufte Aktivität keinem der übrigen fünf Umweltziele erheblich schaden darf; dies wird durch spezifische technische Kriterien bewertet.
- Müssen alle Unternehmen berichten?
- Nicht alle Unternehmen sind sofort betroffen. Hauptsächlich sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzmarktteilnehmer und solche unter CSRD/NFRD-Rahmen verpflichtet. Die Reichweite erweitert sich im Übergang zur CSRD.
- Wie ermitte ich, ob eine Tätigkeit taxonomy-konform ist?
- Prüfung anhand der technischen Screening-Kriterien in den delegierten Rechtsakten: Beitrag zu einem Ziel, Do No Significant Harm, Einhaltung von Mindestschutzklauseln. Häufig sind externe Prüfer oder spezialisierte Berater sinnvoll.
- Welche Daten werden benötigt?
- Umsatz-, CAPEX- und OPEX-Daten, Angaben zu spezifischen Tätigkeiten, Umweltkennzahlen und Nachweise zu technischen Kriterien. Gute IT- und Reporting-Prozesse sind notwendig.
- Gibt es Sanktionen bei falschen Angaben?
- Ja: Nationale Durchsetzungsmaßnahmen und mögliche Sanktionen bei fehlerhaften oder irreführenden Offenlegungen; außerdem Reputations- und Marktrisiken.
- Wo finde ich vertiefende Informationen?
- Auf den offiziellen EU-Seiten und in den delegierten Rechtsakten; außerdem bieten Aufsichtsbehörden und Berufsverbände Leitfäden und Tools an.
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